Erklärung zur Barrierefreiheit
Der SKM - Diözesanverein Freiburg e.V. und die SKM Vereine in der Erzdiözese Freiburg sind bemüht, diese Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) allen Internetbenutzern barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Webseiten:
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Funktionen der Webseiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Internetseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Steuerung über Tastatur ist möglich und weitgehend optimiert, aber nicht in jedem Einzelfall
Auf der Webseite haben unterschiedliche Elemente häufig die Farbkombination Weiß / Rot. In dieser Farb-Kombination achten wir zwar darauf, dass die Schriftgröße der Elemente groß genug gewählt ist (18 pt wird empfohlen). Von dieser Empfehlung weicht diese Webseite teilweise aus darstellerischen und optischen Gründen ab. Die tatsächliche Sichtbarkeit ist im Einzelfall zu bewerten. Wir haben versucht, jeweils eine angemessene Gestaltungsentscheidung zu treffen.
- Es wurde nicht auf allen Seiten eine durchgehende Hierarchie umgesetzt. Wir haben grundsätzlich auf den meisten Seiten eine sogenannte Heading-Struktur (h1, h2, etc.) umgesetzt. Dies stimmt mit der sichtbaren Strukturierung der Inhalte überein. Einzelne Seiten folgen dieser Struktur aus unterschiedlichen Gründen nicht.
- Bei mehreren Videos gibt es aktuell auf unseren Internetseiten bei Live-Übertragung keine Untertitel als Alternative. Videos enthalten keinen Untertitel in Mediensprache.
- Mehrere Bilder auf der Webseite verfügen nicht über ein „ALT“ Attribut. Ein Alt-Attribut ist ein HTML-Text, der den Inhalt eines Bildes beschreibt und bei Nicht-Anzeige des Bildes erscheint.
- Ausgewählten Bedienelemente werden nicht immer eindeutig fokussiert; z.B. das Navigationselement für den Consent-Manager unterscheidet sich im ausgewählten Zustand nur geringfügig vom nicht-ausgewählten Zustand.
- Teilweise sind Texte in PDF-Dateien enthalten, die mittels Verlinkung auf der Internetseite verbunden sind. Diese PDF-Dateien sind nicht barrierefrei. Es ist technisch kaum umsetzbar, per Link eingebundene PDF-Dateien barrierefrei zu gestalten. Gleichwohl erscheint es in diesen bewusst ausgewählten Einzelfällen angemessen, Texte in dieser Form auf der Internetseite anzubieten, insbesondere um deren Download zu ermöglichen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.12.2025 erstmals online gestellt. Der Text dieser Erklärung wurde zuletzt inhaltlich ebenfalls am 12.12.2025 überprüft. Die Aussagen bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Webseiten auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
SKM Diözesanverein Freiburg e.V.
Hildastr. 65
79102 Freiburg
Tel. 0761-37918
Fax 0761-37945
skm(at)skmdivfreiburg.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.